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Unserer im Jagd- und Waffenrecht tätigen Rechtsanwälte sind selbst Jäger oder Sportschützen
>25
Jahre Berufserfahrung besitzt unser erfahrenster Rechtsanwalt im Jagd- und Waffenrecht
>50
Beiträge wurden von unseren Rechtsanwälten bereits in jagdlichen Fachzeitschriften veröffentlicht
Wo Recht auf Leidenschaft trifft – unsere Spezialgebiete.
Jagdrecht & Waffenrecht
Von der Jagdpacht über Jagdgenossenschaften bis zur Waffenerlaubnis – wir kennen die rechtlichen Besonderheiten dieses Fachgebiets in der Tiefe und begleiten Sie verlässlich durch behördliche Verfahren und Streitigkeiten.
Agrarrecht
Pachtverträge, Förderrecht, oder Hofübergaben – im Agrarrecht greifen viele Rechtsbereiche ineinander. Wir bringen die nötige Fachkenntnis und das Verständnis für die Besonderheiten landwirtschaftlicher Strukturen mit.
Das zeichnet unsere Arbeitsweise aus

Ihre Partner mit klarer Praxisnähe
Unsere im Jagd- und Waffenrecht tätigen Rechtsanwälte sind selbst Jäger oder Sportschützen – zum Teil mit Funktionen in Landesjagdverbänden. Dieses unmittelbare Praxiswissen sorgt dafür, dass wir Ihre Anliegen nicht nur rechtlich, sondern auch mit Blick auf jagdliche Abläufe, waffentechnische Besonderheiten und behördliche Praxis präzise einordnen und zielgerichtet vertreten.
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Publizistische Meinungsführerschaft
Dr. Florian Asche und Dr. Yannik Hofmann sind Mitherausgeber des Deutschen Waffen-Journals (DWJ), der auflagenstärksten Fachzeitschrift für Waffen. Beide veröffentlichen dort regelmäßig Aufsätze zum Waffenrecht und setzen damit sichtbare Zeichen in der Waffen-Community.
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Fachliche Präsenz und Netzwerk
Unsere Anwälte halten regelmäßig Vorträge auf einschlägigen Fachveranstaltungen wie dem Deutschen Jagdrechtstag (DJRT) oder dem Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht. So bleiben wir kontinuierlich im Austausch mit Behörden, Verbänden, Wissenschaft und Praxis und bringen dieses Netzwerk gezielt für Ihre Anliegen ein.
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Honorar & Abrechnung
Wir rechnen in der Regel auf Stundenbasis über festgelegte Stundensätze im Rahmen einer Honorarvereinbarung ab. Rechtsschutzversicherte sind bei uns herzlich willkommen. Eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch die Versicherung wird bei unserer Rechnung in Abzug gebracht.
Recht, das wirkt – zwei Fälle aus unserer Praxis.
20 Jahre alte Verurteilung – und trotzdem Entzug der Waffenerlaubnis?
Darf eine über 20 Jahre zurückliegende Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge noch zum Entzug sämtlicher waffenrechtlicher Erlaubnisse führen? Die Behörde bejahte dies und stützte sich auf die absolute Unzuverlässigkeitsvermutung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG – ohne das konkret verhängte Strafmaß zu berücksichtigen.
Drei Vorfälle in 14 Jahren – reicht das für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse?
Ein langjähriger Jäger verlor nach Selbstanzeigen über einen Zeitraum von 14 Jahren plötzlich sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisse und seinen Jagdschein. Wir haben im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes sowohl formelle Mängel der Vollziehungsanordnung als auch die materielle Rechtswidrigkeit des Bescheids gelltend gemacht.
Neues von Asche Stein: Wertvolles Praxiswissen von uns für Sie
Wir schreiben regelmäßig Beiträge, um unsere Erfahrungen aus der Praxis und unsere Expertise mit Ihnen zu teilen. Viel Spaß beim stöbern!


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