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Jagd und Waffen sind
unsere Stärke
Jagd- und Waffenrecht ist nicht irgendein Fachgebiet – es ist unsere Leidenschaft. Mit Dr. Florian Asche verfügen wir über einen der erfahrensten Jagdrechtler Norddeutschlands, ergänzt durch die wissenschaftliche Expertise von Dr. Yannik Hofmann im Waffenrecht. Wir beraten Jäger, Jagdgenossenschaften, Verpächter und Waffenbesitzer – von der Jagdpacht über behördliche Verfahren bis hin zu Streitigkeiten vor Gericht. Kompetent, praxisnah und mit echtem Verständnis für das Revier.
Langjährige Berufserfahrung
Dr. Florian Asche verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Jagd- und Waffenrecht.Er wird zudem als Sachverständiger hinzugezogen, etwa zur letzten Jagdrechtsnovelle in Mecklenburg-Vorpommern.
Wissenschaftliche Exzellenz
Rechtsanwalt Dr. Yannik Hofmann hat zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit promoviert und ist Mitautor im Lehmann-Kommentar zum Waffengesetz (Walhalla Fachverlag). Diese wissenschaftliche Tiefe gewährleistet eine Beratung und Vertretung auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur.
Unsere Kompetenzen
Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind die zentralen Voraussetzungen für jede waffenrechtliche Erlaubnis. Behörden prüfen diese Kriterien streng und ziehen bei geringsten Zweifeln schnell die Konsequenzen. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verwaltungsverfahren, ob bei der Erstantragstellung, nach einem behördlichen Hinweis oder im Widerrufsverfahren. Dabei kennen wir die aktuelle Rechtsprechung und setzen uns konsequent für den Erhalt Ihrer Erlaubnis ein. Sollte der Verwaltungsweg nicht zum Erfolg führen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor den Verwaltungsgerichten – einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes, wenn schnelles Handeln gefragt ist.
Wer eine Waffenbesitzkarte beantragen möchte, muss ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie als Jäger, Sportschütze oder Sammler tätig sind. Verbandsgutachten spielen dabei eine wichtige Rolle – ihre Einholung und Aufbereitung erfordert Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen und überzeugenden Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Der gewerbliche Umgang mit Waffen unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Neben der Erlaubniserteilung sind laufende Compliance-Pflichten zu beachten – von der Buchführung über die Aufbewahrung bis zur Meldepflicht. Wir beraten Waffenhändler, -hersteller und -bearbeiter umfassend zu ihren gewerberechtlichen Pflichten und begleiten behördliche Prüfungen und Verfahren.
Ein behördlich angeordnetes Eignungsgutachten ist für viele Betroffene eine belastende Situation. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich jedoch vieles richtigstellen. Wir erklären Ihnen, was Sie erwartet, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich optimal auf das Gutachten vorbereiten. Unser Ziel ist es, Sie in dieser Situation zu stärken und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Jagdpachtverträge sind langfristige Vereinbarungen, die sorgfältig gestaltet sein wollen. Unklare Regelungen zu Wildschadensersatz, Unterpacht oder Vertragslaufzeiten führen häufig zu Streitigkeiten. Wir gestalten Ihre Verträge rechtssicher und vertreten Sie konsequent, wenn es zu Konflikten zwischen Pächter und Verpächter kommt.
Als Grundeigentümer sind Sie automatisch Mitglied der Jagdgenossenschaft – ob Sie wollen oder nicht. Damit verbunden sind Rechte auf Jagdpacht und Stimmrechte, aber auch Pflichten. Wir beraten Sie zu Ihren Mitgliedsrechten, prüfen Beschlüsse der Genossenschaft auf ihre Rechtmäßigkeit und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft.
Wer über ausreichend zusammenhängende Grundfläche verfügt, kann einen Eigenjagdbezirk bilden – und damit das Jagdrecht selbst ausüben oder verpachten. Die rechtlichen Voraussetzungen sind jedoch komplex und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wir prüfen, ob Ihre Flächen die Voraussetzungen erfüllen, und begleiten Sie bei der Anerkennung des Eigenjagdbezirks durch die zuständige Behörde.
Ein Verstoß gegen das Jagd- oder Waffenrecht kann schnell strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zum Verlust aller Erlaubnisse. Gerade im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt es auf eine frühzeitige und erfahrene Verteidigung an. Wir verbinden tiefes Fachwissen im Jagd- und Waffenrecht mit strafprozessualer Erfahrung und schützen Ihre Rechte von der ersten Beschuldigtenvernehmung an.

“Wir beraten fachlich fundiert und ergebnisorientiert. Wo erforderlich, setzen wir Ihre Rechte in allen Instanzen vor Gericht durch. Zugleich prüfen wir konsequent, ob außergerichtliche Lösungen Ihr Ziel schneller und wirtschaftlicher erreichen.”
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Unser Angebot an Institutionen, Behörden, Ministerien und Jagdgenossenschaften
Gesetzgebungsvorhaben und Vollzugsfragen im Jagd-, Waffen- und Agrarrecht erfordern fundierte wissenschaftliche und rechtspraktische Expertise. Wir erstellen präzise Rechtsgutachten für Ministerien und Behörden – klar strukturiert, praxisnah und auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Fachliteratur. Dabei beleuchten wir auch komplexe Schnittstellen zum Naturschutz-, Tier- und Verfassungsrecht. Unsere Gutachten liefern Entscheidungsträgern eine belastbare Grundlage für politisches und administratives Handeln.
Verbände und Kommunen benötigen bei strittigen Rechtsfragen oder laufenden Gesetzgebungsverfahren fundierte und unabhängige Stellungnahmen. Wir analysieren die aktuelle Rechtslage, benennen bestehende Auslegungsunsicherheiten und zeigen konkreten Reformbedarf auf. Unsere Stellungnahmen sind wissenschaftlich belastbar und gleichzeitig verständlich formuliert – geeignet für die Verwendung in Anhörungsverfahren, Verbandspositionen oder politischen Diskussionen.
Wenn eine Jagdgenossenschaft handlungsunfähig ist oder ihr Vorstand ausfällt, besteht dringender Handlungsbedarf. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Einsetzung eines Vorstands oder Notvorstands und sorgen dafür, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben weiterhin erfüllen kann. Darüber hinaus begleiten wir neu eingesetzte Vorstände bei der Amtsübernahme, klären Haftungsfragen und strukturieren die interne Governance der Genossenschaft rechtlich belastbar.






