Wer betriebsbedingt kündigt, muss den Wegfall des Arbeitsplatzes konkret belegen können – pauschale Aussagen reichen nicht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg (18.06.2025, Az. 10 Ca 2628/24):
Richtig: Neues Organigramm vorlegen, aus dem Arbeitsplatz-Wegfall hervorgeht. Aufgabenumverteilung und Kapazitäten dokumentieren – ohne Überstunden oder Mehrbelastung. Nachweis, dass keine andere Weiterbescäftigung möglich ist.
Falsch: Nur behaupten, die Aufgaben „fallen weg“ oder werden extern erledigt. Keine konkreten Zahlen, Pläne oder Prognosen liefern.
Tipp: Sozialauswahl nie vergessen! Prüfen Sie, ob vergleichbare Mitarbeiter:innen vorhanden sind und beachten Sie Auswahlkriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (§ 1 Abs. 3 KSchG).





