Immer mehr Unternehmen setzen KI zur Bewerberauswahl, Leistungsbeurteilung oder Dienstplanung ein. Das kann Prozesse effizienter machen – aber: Der Einsatz von KI ist kein rechtsfreier Raum!
Mitbestimmung des Betriebsrats: Sobald KI zur Überwachung oder Steuerung von Verhalten, Leistung oder Arbeitszeit genutzt wird, ist der Betriebsrat zwingend einzubinden (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Frühzeitige Abstimmung verhindert Konflikte und sorgt für Rechtssicherheit.
Diskriminierung ausschließen: KI kann unbewusst diskriminieren – etwa bei der Auswahl von Bewerber:innen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass eingesetzte Systeme regelmäßig geprüft werden und keine Vorurteile reproduzieren.
Transparenz schafft Vertrauen: Beschäftigte haben ein Recht darauf, zu wissen, wo und wie KI eingesetzt wird. Offene Kommunikation sorgt für Akzeptanz und nimmt Ängste.
Schulungspflicht ab Februar 2025: Mit der EU-KI-Verordnung besteht seit Februar 2025 die Pflicht, Arbeitnehmer:innen im Umgang mit KI zu schulen.





